Kosten
Da jeder Mensch unterschiedliche Beschwerden und Probleme mitbringt, müssen die Therapien und Empfehlungen individuell erstellt werden. Daraus ergibt sich, dass es in meiner Praxis keine Festpreise gibt. Jedoch werden Sie beim Erstgespräch (Anamnese) über Art und Umfang der notwendigen Behandlung und der Behandlungskosten informiert.
Informationen für Selbstzahler / gesetzlich versicherte Patienten:
Die gesetzlichen Krankenkassen ersetzen die Behandlungskosten in der Regel nicht.
Die Grundlage der entstehenden Kosten errechnet sich aus dem Zeitaufwand. Die Minute wird mit 1,40 € berechnet. Kosten für die Ultraschalluntersuchung oder die Erstellung eines Ernährungsplanes werden zusätzlich erhoben.
Informationen für Privatversicherte Patienten/Beamte und Patienten mit einer Zusatzversicherung:
Eine Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe ist möglich. Bitte klären Sie mit Ihrem Versicherer, in welcher Höhe die Behandlungskosten erstattet werden, die sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag und Tarif richten. Die Vielzahl der Versicherungen und Tarife macht es mir unmöglich, hier nähere Auskünfte zu geben. Wichtig zu wissen: Der erforderliche Zeitaufwand der Behandlung und Beratung wird in der Abrechnung des Versicherers oft nicht berücksichtigt. Dadurch können Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen.
Für die Erstellung einer Rechnung orientiere ich mich am Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker bzw. analog an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die GebüH ist keine Verordnung, sondern lediglich ein Verzeichnis einzelner Tätigkeiten. Es ist jedoch nicht jede Tätigkeit und Leistung, die im Rahmen der Naturheilkunde erbracht wird, gelistet. Bitte beachten Sie auch, dass das GebüH aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze bisher nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst wurden.
Deshalb erlaube ich mir auch oberhalb des GebüH-Rahmens die Rechnung zu stellen und analoge Ziffern aus der GOÄ zu verwenden. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten bzw. des Tarifes Ihrer Krankenversicherung.
Dadurch können Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Eine Selbstbeteiligung kann auch möglich sein, da in der Naturheilkunde oft Leistungen erbracht werden, die als nicht erstattungsfähig gelten und deshalb nicht in dem GebüH gelistet sind.
Sie erhalten eine Rechnung von mir. Barzahlung ist in der Regel nicht möglich.
