Kosten

Da jeder Mensch unterschiedliche Beschwerden und Probleme mitbringt, müssen die Therapien und Empfehlungen individuell erstellt werden. Daraus ergibt sich, dass es nicht bei allen Behandlungen und Beratungen Festpreise gibt. Im Erstgespräch (Anamnese) werden Sie über Art und Umfang der notwendigen Behandlung und die Behandlungskosten informiert.

Informationen für Selbstzahler / gesetzlich versicherte Patienten:

Die gesetzlichen Krankenkassen ersetzen die Behandlungskosten in der Regel nicht.

Die Behandlungskosten errechnen sich, wenn kein Festpreis genannt wird, aus dem Zeitaufwand. 
Die Minute wird  mit 1,40 € berechnet. Kosten für Untersuchungen z.B. mit Ultraschall werden zusätzlich erhoben. 
Festpreise z.B. Untersuchungen oder Massagen können Sie unter der Rubrik Ayurveda und Diagnostik erfahren.

Informationen für Privat versicherte Patienten/Beamte und Patienten mit einer Zusatzversicherung:

Eine Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe ist möglich. 
Wichtig: Bitte klären Sie mit Ihrem Versicherer, in welcher Höhe die Behandlungskosten erstattet werden, die sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag und Tarif richten. Die Vielzahl der Versicherungen und Tarife macht es mir unmöglich, hier nähere Auskünfte zu geben.

Das Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker bzw. analog die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dient mir als Grundlage zur Rechnungsstellung. 
Bitte beachten Sie, dass das GebüH aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze bisher nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst wurden.   
Der erforderliche Zeitaufwand der Behandlung und Beratung wird in der Abrechnung des Versicherers oft nicht berücksichtigt. Deshalb erlaube ich mir auch oberhalb des GebüH-Rahmens mit erhöhtem Zeitaufwand die Rechnung zu stellen. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten bzw. des Tarifes Ihrer Krankenversicherung. 
Dadurch können Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Eine Selbstbeteiligung kann auch möglich sein, da in der Naturheilkunde oft Leistungen erbracht werden, die als nicht erstattungsfähig gelten und deshalb nicht in dem GebüH gelistet sind.

 

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